So gehen Sie vor, wenn Sie Unterstützung für Ihr Haustier benötigen

Schriftliches Gesuch an die Stiftung, in dem die persönliche und finanzielle Situation sowie der Umfang der anfallenden Kosten dargelegt werden. (Nachweis mit entsprechenden Dokumenten wie z.B. Steuerveranlagung, EL-Verfügung usw.)

Voraussetzungen für eine Unterstützung Ihres Haustiers durch unsere Stiftung

Personenkreis der Begünstigten


  • Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden und mit geringem Einkommen, die zusammen mit ihrem Haustier (vor allem Hunde und Katzen) im gleichen Haushalt leben

  • Institutionen im Kanton Graubünden, die ausgesetzte Haustiere aufnehmen

  • gemäss Stifterwillen sind Landwirte für Nutztiere von dieser Stiftung ausgenommen

Unterstützungbeiträge


  • an Tierhalter in finanzieller Notsituation bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder fortgeschrittenem Alter wegen erforderlichen Dispositionen für deren Haustiere

  • für Krankheitskosten, temporäre Betreuung oder provisorische Unterbringung des Haustiers

Schriftliche Einreichung der Gesuche

Richten Sie Ihr Gesuch in schriftlicher Form mit allen erforderlichen Unterlagen bitte an diese Adresse:

Nora‘s Stiftung für Haustiere in Not
c/o Ursina Nützi, Höfliweg 12, 7212 Seewis Pardisla